Ausbildung - DIE FAHRSCHULE

DIE FAHRSCHULE
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Christoph Scholl
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Ausbildung

Berufskraftfahrer
Wie wird man nun Berufskraftfahrer?

Es gibt insgesamt 3 Möglichkeiten, BKf zu werden (Auszug BKfQG siehe unten)

Abs. 1 Nr. 1  ohne dokumentierte Ausbildung zur IHK, Fahrzeug mitbringen, Fahrlehrer mitbringen, Prüfer buchen, 2 Tage Prüfung machen und
vielleicht bestehen
Abs. 1 Nr. 2  bedeutet also eine Ausbildung wie zum Bäcker oder Maurer oder Fliesenleger auch, also mit Ausbildungsverhältnis und
Berufschule
Abs. 2          ist das, was in den meisten Fällen angewandt wird und von uns auch in Samstagslehrgängen angeboten wird

§ 4 Erwerb der Grundqualifikation
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch
1. erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer
nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder
2. Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder
"Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare
Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden.
(2) Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten
Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und
Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.
(3) Die Grundqualifikationen nach Absatz 1 oder 2 dienen der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr
und den allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers und der Fahrerin durch die Vermittlung
besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse; sie werden jeweils bezogen auf bestimmte
Fahrerlaubnisklassen erworben.
(4) Wer im Rahmen des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation ein
Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt und die für das Führen dieses Fahrzeugs vorgeschriebene
Fahrerlaubnis nicht besitzt, muss von einer Person begleitet werden, die eine gültige Fahrlehrerlaubnis nach dem
Fahrlehrergesetz für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse besitzt. Bei diesen Fahrten gilt die Begleitperson als Führer
des Kraftfahrzeugs im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Das Fahrzeug muss den Anforderungen eines für die
Fahrausbildung zugelassenen Fahrzeugs genügen.
Weil Erfolg kein Zufall ist
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